Beitragsordnung Mannheimer Runde e. V.
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 1.2.2023.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 500,00 Euro zu zahlen. Privatpersonen zahlen einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 100,00 Euro. Gemeinnützige Organisationen zahlen einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 200,00 Euro.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder Kontoüberweisung zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord geführt.
Für Beitragsrückstände können Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro pro Mahnung erhoben werden. .
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 6 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft erlischt im Falle des Ablebens oder durch schriftliche Austrittserklärung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 1.9.2024 in Kraft.